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06.09.2009
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Aus dem Archiv

Leithiger, Alsfeld 1895:   Leseprobe    Download (12MB)

 
 
 
Änderung der Förderrichtlinie in Hessen
Als wichtigste Neuerung im Jahr 2009 sollen auch nicht landwirtschaftliche Zuwendungsempfänger bei der Förderung zugelassen werden.
Informationen anzeigen

Neuer Besamungsbulle
IQU


Foto: Rinder-Union West eG
Züchter: Josef Rademacher
Besitzer: Torsten Fleischhauer, Ottstedt am Berge - Schweina

Sperma kann bei Rinder-Union West eG in Münster (0251-92 88-0) bestellt werden.


Landesschau Ochsenfest Wetzlar 2009

Foto: Tim Mattern
Übergabe des Ehrenpreises für die Siegerkuh
durch Ministerin Silke Lautenschläger an Adelbert Limper aus Bad Berleburg.
Bericht folgt.

2. Bundesschau Rotes Höhenvieh


Bericht, Fotos und Ergebnisse



Hessen fördert die Erhaltung alter und vom Aussterben bedrohter Rinderrassen

Die zunehmende Gefährdung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist in den vergangenen Jahrzehnten mit brisanter Deutlichkeit in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die Agrobiodiversität, d.h. auch die Vielfalt der landwirtschaftlich genutzten Tierrassen, spielt hierbei eine besondere Rolle. Es ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit, diese Lebensgrundlagen auch für die Zukunft zu erhalten. Die internationale Gemeinschaft hat im September 2007 den ersten "Globalen Aktionsplan für Tiergenetische Ressourcen" verabschiedet. Bund und Länder setzen diesen Aktionsplan auf der Basis eines Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland um. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat hierzu Richtlinien zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen für die Landwirtschaft in Hessen (RL-GRL) erstellt und fördert über diese Richtlinien für die Dauer von fünf Jahren die Zucht und Haltung der seltenen und in ihrem Bestand gefährdeten Rinderrassen Rotes Höhenvieh und Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind. Die Erhaltung dieser Rassen leistet einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfürsorge und sichert die genetischen Eigenschaften der beiden Rinderrassen für die nachfolgenden Generationen. Hierdurch lässt sich angemessen auf künftige Veränderungen der Verbraucherwünsche, geänderte Haltungsbedingungen und neue Umweltbedingungen reagieren. Nicht zuletzt kann auf diese Weise besser auf besondere Bedingungen von Standorten mit schwierigen geographischen Verhältnissen und klimatisch benachteiligten ländlichen Räumen reagiert werden.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Die Antragsunterlagen sind inzwischen an die Züchter versendet worden. Sollte ein Züchter mit Betriebssitz in Hessen keine Unterlagen erhalten haben, wird er gebeten sich per e-mail unter kontakt zu melden. Die Antragsfrist ist bis zum 15. November 2008 verlängert worden.

Uebersichtskarte der Bundeslaender