Aus dem Archiv
|
|
|
|
| Leithiger, Alsfeld 1895:
Leseprobe
Download (12MB)
|
|
Änderung der
Förderrichtlinie in Hessen
Als
wichtigste Neuerung im Jahr 2009 sollen auch nicht
landwirtschaftliche Zuwendungsempfänger bei der Förderung zugelassen
werden.
Informationen
anzeigen
|
Neuer Besamungsbulle
IQU
|
|
Foto: Rinder-Union West eG |
|
Züchter: Josef Rademacher
Besitzer: Torsten Fleischhauer, Ottstedt am Berge - Schweina
Sperma kann bei Rinder-Union West eG in Münster (0251-92 88-0)
bestellt werden.
|
Landesschau Ochsenfest Wetzlar 2009
|
|
Foto: Tim Mattern |
|
Übergabe des Ehrenpreises für die Siegerkuh
durch Ministerin Silke Lautenschläger an Adelbert Limper aus Bad
Berleburg.
|
Bericht folgt.
|
2. Bundesschau Rotes Höhenvieh
|
Bericht, Fotos und Ergebnisse |
Hessen fördert die Erhaltung alter und vom Aussterben
bedrohter Rinderrassen |
|
Die zunehmende Gefährdung unserer natürlichen
Lebensgrundlagen ist in den vergangenen Jahrzehnten mit brisanter
Deutlichkeit in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt.
Die Agrobiodiversität, d.h. auch die Vielfalt der landwirtschaftlich
genutzten Tierrassen, spielt hierbei eine besondere Rolle. Es ist
ein Gebot der Generationengerechtigkeit, diese Lebensgrundlagen auch
für die Zukunft zu erhalten. Die internationale Gemeinschaft hat im
September 2007 den ersten "Globalen Aktionsplan für Tiergenetische
Ressourcen" verabschiedet. Bund und Länder setzen diesen Aktionsplan
auf der Basis eines Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland um.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz hat hierzu Richtlinien
zur Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen für die
Landwirtschaft in Hessen (RL-GRL) erstellt und fördert über
diese Richtlinien für die Dauer von fünf Jahren die Zucht und
Haltung der seltenen und in ihrem Bestand gefährdeten Rinderrassen Rotes
Höhenvieh und Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind. Die Erhaltung
dieser Rassen leistet einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfürsorge
und sichert die genetischen Eigenschaften der beiden Rinderrassen
für die nachfolgenden Generationen. Hierdurch lässt sich angemessen
auf künftige Veränderungen der Verbraucherwünsche, geänderte
Haltungsbedingungen und neue Umweltbedingungen reagieren. Nicht
zuletzt kann auf diese Weise besser auf besondere Bedingungen von
Standorten mit schwierigen geographischen Verhältnissen und
klimatisch benachteiligten ländlichen Räumen reagiert werden.
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt,ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Die Antragsunterlagen sind inzwischen an die Züchter
versendet worden. Sollte ein Züchter mit Betriebssitz in Hessen
keine Unterlagen erhalten haben, wird er gebeten sich per e-mail
unter kontakt zu melden. Die Antragsfrist ist bis zum
15. November 2008 verlängert worden.
|